ELEKTRISCHE ANLAGEN
Die Sicherheit der Arbeitnehmer in Hinsicht auf elektrische
Anlagen schließt zwei Aspekte ein:
- die Verlegung und Instandhaltung der Anlagen;
- das Verhalten der Arbeitnehmer.
Im Hinblick auf den ersten Aspekt können folgende allgemeine
Regeln angeführt werden:
- die elektrischen Anlagen (Kabel, Steckdosen, Stecker) müssen
einen zufälligen Kontakt mit unter Spannung stehenden Elementen
ausschließen;
- die elektrischen Anlagen müssen ständig und sorgfältig
instandgehalten werden;
- die Erdungsanlagen müssen mindestens alle zwei Jahre
kontrolliert werden;
- alle normalerweise in den Büros benutzten Leitungen müssen
mit einer speziellen Isolierung versehen sein;
- die elektrischen Kabel dürfen den Durchgang nicht behindern;
- die elektrischen Anlagen müssen mit einem
Fehlerstrom-Schutzschalter und beim Ankunftspunkt jeder Zuleitung
mit einem allpoligen Schalter versehen sein.
Im allgemeinen kann man sagen, daß eine elektrische Anlage alle
erforderlichen Garantien bietet, wenn sie nach den Vorschriften
des CEI (Comitato elettrotecnico italiano - Italienischer elektrotechnischer
Ausschuß) gebaut ist.
In Hinsicht auf den zweiten Sicherheitsaspekt elektrischer
Anlagen, also auf das Verhalten der Arbeitnehmer selbst, soll
hier auf einige Verhaltensweisen hingewiesen werden, die in
öffentlichen Ämtern besonders verbreitet sind, die aber
vermieden werden sollten:
- Eingriffe jeder Art sind an elektrischen Anlagen unbedingt zu
vermeiden (im Bedarfsfall muß ein Elektriker gerufen werden);
- Vielfachsteckdosen, nicht fest eingebaute provisorische
Steckdosen und Zwischenstecker aller Art sind zu vermeiden;
- die Benutzung von elektrischen Geräten wie Öfen, Herdplatten
etc. ist zu vermeiden.