Erste Hilfe
Der Arbeitgeber sorgt je nach Art der Arbeit und Größe des
Arbeitsplatzes für geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen und ernennt
einen Verantwortlichen für eventuelle Notfälle.
In unserer Verwaltung (Ministerium für Arbeit) können die
verschiedenen Aufgaben (Brandverhütung, Erste Hilfe, Evakuierung
des Gebäudes) alle von demselben Verantwortlichen übernnommen
werden.
Bis das Gesetz erlassen wird, das die vorgeschriebene
Erste-Hilfe-Mindesausstattung (und die erforderliche
Qualifikation und Ausbildung des verantwortlichen Personals)
festlegt, können folgende allgemeine Angaben gemacht werden:
INHALT EINES ERSTE-HILFE-KASTENS:
- eine Flasche Desinfektionsmittel
- ein Stück Seife
- eine 250ml-Flasche Wasserstoffsuperoxyd 10-12 Vol.-%
- 10 Päckchen sterile Gaze 10 x 10 cm
- 10 Päckchen Verbandmull 10 x 10 cm
- eine Rolle sterile Gaze, 5 cm breit
- eine Rolle elastische Binde aus Netzgewebe
- eine große Packung Watte
- 2 Abbindeschläuche
- 10 Rollen Verband, 5 cm breit
- eine Rolle Pflaster, 2 cm breit
- eine Rolle Pflaster, 5 cm breit
- eine Schachtel mit Verbandspflastern verschiedener Größen
- eine Tube Antihistamin-Salbe
- ein Fläschchen abschwellende Augentropfen
- eine Schere
- eine abwaschbare Schüssel aus Plastik oder emailliertem
Metall.
Das angegebene Material muß sich in einem Metallkasten befinden,
der mit einem roten Kreuz gekennzeichnet ist. Es muß einmal
jährlich erneuert werden.
Der Kasten muß an einer gut sichtbaren und leicht erreichbaren
Stelle untergebracht sein. Anweisungen zum Gebrauch der
enthaltenen Materialien sind beizufügen.