COMPUTER
Eins der meistdiskutierten und -untersuchten Themen in Bezug
auf die Büroarbeit ist die Arbeit am Bildschirm - eine
Tätigkeit, die inzwischen praktisch unersetzlich ist.
Neueste Untersuchungen haben gezeigt, daß der Bildschirm an sich
nicht schädlich ist.
Das Auftreten von spezifischen Störungen
hängt hingegen von einem zu langen und/oder unsachgemäßen
Gebrauch des Bildschirms sowie von fehlender Ergonomie am
Arbeitsplatz ab.
Das Gesetz sieht deshalb vor, daß Büropersonal, das die ganze
Woche lang mehr als 4 Stunden täglich vor dem Bildschirm sitzt,
einer ärztlichen Kontrolle unterworfen wird.
Die betreffenden Arbeitnehmer müssen sich einer
Vorsorgeuntersuchung beim zuständigen Arzt unterziehen. Der Arzt
stellt eventuelle Mißbildungen fest und führt eine sorgfältige Augenuntersuchung
durch.
Die Arbeitnehmer, deren Tauglichkeit durch ein Attest bestätigt
wurde, und alle Arbeitnehmer, die über 45 Jahre alt sind,
müssen sich alle zwei Jahre einer ärztlichen Untersuchung
unterziehen.
Falls der Tarifvertrag keine anderen, noch vorteilhafteren
Bedingungen vorsieht, haben die Arbeitnehmer nach 2 Stunden
unentwegter Arbeit vor dem Bildschirm Recht auf eine 15-minütige Pause.
Diese Pause ist in jeder Hinsicht als Arbeitszeit zu rechnen,
kann aber nicht auf den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit
verschoben und dort von der Gesamtarbeitszeit abgezogen werden.