COMPUTER

Eins der meistdiskutierten und -untersuchten Themen in Bezug auf die Büroarbeit ist die Arbeit am Bildschirm - eine Tätigkeit, die inzwischen praktisch unersetzlich ist.
Neueste Untersuchungen haben gezeigt, daß der Bildschirm an sich nicht schädlich ist.
Das Auftreten von spezifischen Störungen hängt hingegen von einem zu langen und/oder unsachgemäßen Gebrauch des Bildschirms sowie von fehlender Ergonomie am Arbeitsplatz ab.
Das Gesetz sieht deshalb vor, daß Büropersonal, das die ganze Woche lang mehr als 4 Stunden täglich vor dem Bildschirm sitzt, einer ärztlichen Kontrolle unterworfen wird.
Die betreffenden Arbeitnehmer müssen sich einer Vorsorgeuntersuchung beim zuständigen Arzt unterziehen. Der Arzt stellt eventuelle Mißbildungen fest und führt eine sorgfältige Augenuntersuchung durch.
Die Arbeitnehmer, deren Tauglichkeit durch ein Attest bestätigt wurde, und alle Arbeitnehmer, die über 45 Jahre alt sind, müssen sich alle zwei Jahre einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Falls der Tarifvertrag keine anderen, noch vorteilhafteren Bedingungen vorsieht, haben die Arbeitnehmer nach 2 Stunden unentwegter Arbeit vor dem Bildschirm Recht auf eine 15-minütige Pause. Diese Pause ist in jeder Hinsicht als Arbeitszeit zu rechnen, kann aber nicht auf den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit verschoben und dort von der Gesamtarbeitszeit abgezogen werden.