Ergonomische Eigenschaften des Arbeitsplatzes

BILDSCHIRM
Die Buchstaben auf dem Bildschirm müssen groß genug, klar abgegrenzt und deutlich lesbar sein und einen angemessenen Zwischenraum zwischen Buchstaben und Linien aufweisen.
Das Bild darf nicht flimmern.
Der Kontrast zwischen Buchstaben und Hintergrund muß leicht regulierbar sein.
Die Position des Bildschirms muß leicht regulierbar sein.
Der Bildschirm muß sich 50 - 80 cm von den Augen entfernt befinden.
Der Blickwinkel auf die Bildschirmoberfläche muß 90° betragen.
Der Kopf muß 10° - 25° geneigt sein.
Der Bildschirm muß unter der Blickhöhe aufgestellt sein.

TASTATUR:
Die Tastatur muß vom Bildschirm abgekoppelt und kippbar sein.
Sie muß so aufgestellt sein, daß die Unterarme auf die Tischplatte gestützt werden können.
Die Zeichen auf den Tasten müssen einen hinreichenden Kontrast aufweisen.

SCHREIBTISCH:
Die Höhe des Schreibtischs sollte möglichst höhenverstellbar sein (zwischen 60 cm und 80 cm). Schreibtische, deren Höhe nicht verstellbar ist, müssen circa 70 cm hoch sein.
Die Dicke der Schreibtischplatte sollte 2 cm möglichst nicht überschreiten.
Die Tiefe der Schreibtischplatte muß mindestens 90 cm betragen.
Die Schreibtischplatte muß breit genug sein, um alle Arbeitsutensilien zu fassen.

SCHREIBTISCHSTUHL:
Der Schreibtischstuhl muß 5 drehbare Rädern und eine (verstellbare) Rückenlehne besitzten. Er darf keine Armlehnen aufweisen.
Die Höhe des Stuhls muß mindestens zwischen 38 cm und 50 cm verstellt werden können.
Die Rückenlehne muß kippbar sein.
Auf Anfrage muß eine Fußstütze zur Verfügung gestellt werden.