Erste Hilfe

Der Arbeitgeber sorgt je nach Art der Arbeit und Größe des Arbeitsplatzes für geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen und ernennt einen Verantwortlichen für eventuelle Notfälle.
In unserer Verwaltung (Ministerium für Arbeit) können die verschiedenen Aufgaben (Brandverhütung, Erste Hilfe, Evakuierung des Gebäudes) alle von demselben Verantwortlichen übernnommen werden.
Bis das Gesetz erlassen wird, das die vorgeschriebene Erste-Hilfe-Mindesausstattung (und die erforderliche Qualifikation und Ausbildung des verantwortlichen Personals) festlegt, können folgende allgemeine Angaben gemacht werden:
INHALT EINES ERSTE-HILFE-KASTENS:
- eine Flasche Desinfektionsmittel
- ein Stück Seife
- eine 250ml-Flasche Wasserstoffsuperoxyd 10-12 Vol.-%
- 10 Päckchen sterile Gaze 10 x 10 cm
- 10 Päckchen Verbandmull 10 x 10 cm
- eine Rolle sterile Gaze, 5 cm breit
- eine Rolle elastische Binde aus Netzgewebe
- eine große Packung Watte
- 2 Abbindeschläuche
- 10 Rollen Verband, 5 cm breit
- eine Rolle Pflaster, 2 cm breit
- eine Rolle Pflaster, 5 cm breit
- eine Schachtel mit Verbandspflastern verschiedener Größen
- eine Tube Antihistamin-Salbe
- ein Fläschchen abschwellende Augentropfen
- eine Schere
- eine abwaschbare Schüssel aus Plastik oder emailliertem Metall.
Das angegebene Material muß sich in einem Metallkasten befinden, der mit einem roten Kreuz gekennzeichnet ist. Es muß einmal jährlich erneuert werden.
Der Kasten muß an einer gut sichtbaren und leicht erreichbaren Stelle untergebracht sein. Anweisungen zum Gebrauch der enthaltenen Materialien sind beizufügen.