ELEKTRISCHE ANLAGEN

Die Sicherheit der Arbeitnehmer in Hinsicht auf elektrische Anlagen schließt zwei Aspekte ein:
- die Verlegung und Instandhaltung der Anlagen;
- das Verhalten der Arbeitnehmer.
Im Hinblick auf den ersten Aspekt können folgende allgemeine Regeln angeführt werden:
- die elektrischen Anlagen (Kabel, Steckdosen, Stecker) müssen einen zufälligen Kontakt mit unter Spannung stehenden Elementen ausschließen;
- die elektrischen Anlagen müssen ständig und sorgfältig instandgehalten werden;
- die Erdungsanlagen müssen mindestens alle zwei Jahre kontrolliert werden;
- alle normalerweise in den Büros benutzten Leitungen müssen mit einer speziellen Isolierung versehen sein;
- die elektrischen Kabel dürfen den Durchgang nicht behindern;
- die elektrischen Anlagen müssen mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter und beim Ankunftspunkt jeder Zuleitung mit einem allpoligen Schalter versehen sein.
Im allgemeinen kann man sagen, daß eine elektrische Anlage alle erforderlichen Garantien bietet, wenn sie nach den Vorschriften des CEI (Comitato elettrotecnico italiano - Italienischer elektrotechnischer Ausschuß) gebaut ist.
In Hinsicht auf den zweiten Sicherheitsaspekt elektrischer Anlagen, also auf das Verhalten der Arbeitnehmer selbst, soll hier auf einige Verhaltensweisen hingewiesen werden, die in öffentlichen Ämtern besonders verbreitet sind, die aber vermieden werden sollten:
- Eingriffe jeder Art sind an elektrischen Anlagen unbedingt zu vermeiden (im Bedarfsfall muß ein Elektriker gerufen werden);
- Vielfachsteckdosen, nicht fest eingebaute provisorische Steckdosen und Zwischenstecker aller Art sind zu vermeiden;
- die Benutzung von elektrischen Geräten wie Öfen, Herdplatten etc. ist zu vermeiden.