Artikel 2
Das Mitglied verpflichtet sich, bei den Beziehungen zu seinen Gästen
die nachfolgenden Verhaltensmaßregeln und Vertragsklauseln zu beachten,
vorbehaltlich der derzeit auf diesem Sektor gültigen Bestimmungen, durch
die die Führung des jeweiligen Beherbergungsbetriebs geregelt
wird.
2.a. Das Apartment gilt für den mit dem Gast vereinbarten
Zeitraum als reserviert, sobald das Mitglied nach Erhalt der Anzahlung dem
Gast eine schriftliche Bestätigung übermittelt hat. Wenn der Gast
innerhalb von 7 Tagen nach der Vorbestellung keine Anzahlung leistet, so
gilt die Reservierung als annulliert.
Der als Anzahlung geleistete
Betrag darf 50% des für den Aufenthalt vereinbarten Preises nicht
überschriten.
Das Miglied verpflichtet sich, die Anzahlung
zurückzuerstatten, sofern der Gast die Reservierung mindestens 30 Tage vor
dem für den Aufenthaltsbeginn vorgesehenen Zeitpunkt schriftlich kündigt.
Bei einer Absage nach diesem Termin hat das Mitglied das Recht, die
erhaltene Anzahlung zurückzubehalten.
2.b. Den Restbetrag für die
vereinbarte Aufenthaltsperiode ist vom Gast bei der Ankunft zu
entrichten.
Mit Ausnahme der Hotelbetriebe (Hotel, Garnì, Aparthotel,
Hotelkomplex) und der Zimmervermieter ist das Mitglied ermächtigt, bei
Übergabe des Apartments zur Deckung eventueller Schäden an den Räumen, den
Möbeln und der Ausstattung (Haushaltsgeräte, Einrichtung, Wäsche usw.)
eine Kaution zu verlangen, die 50% des für den Aufenthalt vereinbarten
Preises nicht überschreiten darf.
Dieser Betrag ist dem Gast - nach
einer Kontrolle der Räumlichkeiten und der Einrichtung seitens des
Mitglieds - bei der Abreise zurückzuerstatten.
Das Apartment und die
entsprechende Einrichtung - mit Ausnahme der Hotelbetriebe (Hotel, Garnì,
Aparthotel, Hotelkomplex) und der Zimmervermieter - sind vom Gast am Ende
des Aufenthalts sauber und im selben Zustand, in dem er sie vorgefunden
hat, zurückzulassen. Anderenfalls gehen die Kosten für die Reinigung des
Apartments und die eventuelle Reparatur von Schäden zu Lasten des Gastes
und können somit direkt von der Kaution zurückbehalten werden.
Die
Schlüssel sind vom Gast bei der Abreise zurückzuerstatten.
Das Mitglied
kann - bei entsprechender vorheriger Benachrichtigung des Gastes - die
Reparaturen von Schäden an den im Apartment installierten Anlagen
durchführen lassen, sofern sie die Sicherheit des Bauwerks oder der darin
anwesenden Personen gefährden.
2.c. Das Mitglied hat die Pflicht, den
Gast bei seiner Ankunft gesetzgemäß und entsprechend den geltenden
Gesetzesbestimmungen zu registrieren.
Das Apartment steht den Gästen am
Anreisetag ab 17 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis spätenstens
10 Uhr verlassen werden, damit die Reinigung und die Übergabe an die
nächsten Gäste vorgenommen werden können.
2.d. Die verspätete Übernahme
des Apartments seitens des Gastes gibt diesem nicht das Recht, den
Aufenthalt über den vereinbarten Termin hinaus zu verlängern oder für die
nicht genossene Aufenthaltsperiode eine Rückerstattung der vereinbarten
Kosten zu verlangen. Gleichermaßen hat der Gast bei einer vorzeitigen
Abreise kein Recht auf eine Rückerstattung für die nicht genossenen
Aufenthaltstage.
Ist für das Apartment eine Anzahlung geleistet worden,
so muss das Mitglied das Apartment bis 10 Uhr am Tag nach dem vereinbarten
Anreisetag verfügbar halten. Nach diesem Zeitpunkt kann er - falls der
Gast ihm seine Verspätung nicht mitgeteilt hat - das Apartment an einen
anderen Gast vermieten.
Die Reservierung ohne Anzahlung gilt bis 18 Uhr
an dem für die Anreise vorgesehenen Tag, es sei denn, der Gast habe das
Mitglied über die verspätete Ankunft informiert.
Artikel 3
Das Mitglied verpflichtet sich, dem Gast das Apartment in dem im
Katalog beschriebenen Zustand zu übergeben, komplett möbliert, die Küche
oder die Kochnische mit Geschirr und den notwendigen Haushaltsgeräten
entsprechend den Angaben auf dem Anmeldeformular zum Club.
Das Mitglied
verpflichtet sich, während des ganzen Jahres im Apartment eine den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Temperatur (um 20° C) und rund um
die Uhr warmes Wasser zu garantieren.
In den Schlafzimmern müssen
Decken und Kissen vorhanden sein, um den Bedürfnissen aller das Apartment
bewohnenden Personen genügen zu können.
Die im Katalog angeführte
Ausstattung und Einrichtung ist in dem in der Preisliste angeführten
Apartmentpreis inbegriffen.
Abgesehen von der Pflicht der Hotelbetriebe
(Hotel, Garnì, Aparthotel, Hotelkomplex) und der Zimmervermieter sind auch
die anderen Mitglieder verpflichtet, die für die das Apartment bewohnenden
Personen nötige Bett- und Badwäsche zur Verfügung zu stellen. Die
bereitgestellte Bett- und Badwäsche ist im Wochenmietpreis des Apartments
enthalten.
Das Mitglied verpflichtet sich außerdem, die im
Anmeldeformular zum Club ausführlicher angegebene "Komfortausstattung"
(bis zu einem Mindeststandard von 4 Punkten) im Preis inbegriffen zu
liefern.
Von eventuellen Änderungen der Komfortausstattung sind
umgehend der APT und die vorschlagenden Verbände zu informieren, damit die
Daten aktualisiert werden können.
Artikel 4
Solange der Katalog gültig ist, darf das Mitglied keine Preise
verlangen, die die in der Preisliste angeführten Kosten
überschreiten.
Für die Hotelbetriebe (Hotel, Garnì, Aparthotel,
Hotelkomplex), die Ferienhäuser und -wohnungen, die Zimmervermieter und
die Campingplätze dürfen die in der Preisliste angeführten Preise in
keinem Fall die Höchstpreise überschreiten, die in der dem Tourismusdienst
der Provinz Trento übermittelten Tabelle angeführt worden sind.
Bei der
Preisangabe müssen eventuelle zusätzliche Kosten oder die Formel "all
inclusive" ausdrücklich angeführt werden.
Die angeführten Preise
schließen folgende Leistungen ein: Kosten oder Miete für den vereinbarten
Zeitraum; Strom; Gas; Heizung; warmes und kaltes Wasser; Wäsche;
Aufenthaltssteuer; Müllabfuhrsteuer sowie weitere Leistungen und/oder
Dienstleistungen, wie sie von den geltenden Bestimmungen für die
Hotelbetriebe (Hotel, Garnì, Aparthotel, Hotelkomplex) und die
Zimmervermieter vorgesehen sind.
Sofern es das Mitglied unterlässt, die
Preisliste auf Anfrage des APT innerhalb des festgesetzten Termins zu
aktualisieren, muss es die in der letzten Preisliste festgelegten Preise
verlangen.
Bei der Reservierung ist mitzuteilen, für wie viele Personen
das Apartment gebucht wird. Für jedes zusätzliche Bett - mit Ausnahme der
in Hotels und von Zimmervermietern zur Verfügung gestellten Betten, die
den in den entsprechenden Gesetzen enthaltenen Bestimmungen genügen müssen
- kann das Mitglied einen Zuschlag fordern, der aber unter der Bettenquote
liegen muss. Die Bettenquote errechnet man, indem man den Apartmentpreis
durch die Anzahl der in der Preisliste angeführten Betten teilt. Auf
Campingplätzen und in Ferienhäusern und -wohnungen ist kein zusätzliches
Bett vorgesehen.
Artikel 5
Um eine periodische Veröffentlichung der mit den gültigen Preisen
aktualisierten Preislisten und eventueller Sonderangebote für die
verschiedenen Jahreszeiten zu ermöglichen, verpflichtet sich das Mitglied,
dem APT und/oder dem vorschlagenden Verband innerhalb eines jeweils
festgesetzten Termins die aktuelle, für eine bestimmte Periode gültige
Preisliste zu übermitteln.
Wenn das Mitglied die Preise innerhalb des
festgesetzten Termins nicht aktualisiert, so behält das APT sich das Recht
vor, in der Preisliste die in der vorausgegangenen Preisliste angeführten
Preise zu veröffentlichen.
Artikel 6
Der Unternehmer, der der vorliegenden Ordnung zur Autodisziplin
beipflichtet, hat das Recht, in allen seinen Mitteilungen, Broschüren,
Prospekten, Visitenkarten, Briefköpfen usw. das eigens vom APT für den
Club ausgearbeitete Logo zu benutzen.
Das Logo des Clubs muss vom
Mitglied innen oder außen an der Beherbergungseinrichtung (.... und/oder
an anderen Stellen) angebracht werden.
Im Apartment und in einem allen
zugänglichen Gemeinschaftsraum müssen außerdem die vorliegende Ordnung zur
Autodisziplin sowie der vom APT oder dem Verband gelieferte Katalog und
die für die laufende Saison gültige Preisliste ausgelegt werden.
Artikel 7
Alle Streitfragen, die zwischen den Clubmitgliedern und ihren Gästen
hinsichtlich der unvollständigen Anwendung der vorliegenden Ordnung
auftreten sollten, werden einer Garantiekommission unterbreitet, die zur
Achtung der Ordnung zur Autodisziplin als Organ zur Selbstkontrolle
gegründet worden ist.
Diese Kommission setzt sich aus folgenden
Personen zusammen:
- einem Vertreter für die von Unternehmern
(Hotelbetriebe, Aparthotels, Zimmervermieter, Ferienhäuser und -wohnungen)
verwalteten Apartments;
- einem Vertreter der privaten
Ferienapartments;
- einem Vertreter der anderen, dem Club angehörigen
Kategorien;
- dem Generaldirektor des APT del Trentino oder einem von
ihm delegierten Beamten;
- dem Direktor der Unione Commercio Turismo e
Attività di Servizio der Provinz Trento oder einem von ihm delegierten
Beamten.
Artikel 8
Unter Beibehaltung der Zuständigkeiten, die den von den Gesetzen des
Sektors bestimmten Kontrollorganen übertragen worden sind, ist die
Kommission befugt, über die Streitfragen zu entscheiden, die im Fall von
Reklamationen der Gäste wegen Nichterfüllung der Bestimmungen der
vorliegenden Ordnung seitens der Clubmitglieder erwachsen sollten.
Die
entsprechend motivierte Reklamation ist per Einschreiben dem "Club Comfort
- Residence & Appartamenti" c/o Azienda di Promozione Turistica del
Trentino, Via Romagnosi 11, I-38100 TRENTO, zuzusenden, und zwar, um
gültig zu sein, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des
Aufenthalts.
Die Kommission muss sich innerhalb von 60 Tagen nach
Erhalt der Reklamation zur Frage äußern, und die entsprechende
Entscheidung ist dem betreffenden Mitglied schriftlich
mitzuteilen.
Sollte die Kommission die Reklamation als berechtigt
ansehen, so kann sie gegen die Mitglieder folgende Maßnahmen ergreifen:
mündlicher Verweis, schriftlicher Verweis und Ausschluss.
Für einen
Ausschluss aus dem Club entscheidet die Kommission im Fall von schweren
Verstößen gegen die Bestimmungen der vorliegenden Ordnung.
Als schwere
Verstöße, die zum Ausschluss aus dem Club führen, sind anzusehen:
1.
die Nichteinhaltung der Merkmale, aufgrund derer das Miglied in den Club
aufgenommen worden ist;
2. die Forderung von höheren Preisen als den in
der Preisliste angeführten;
3. die Nichteinhaltung der
Reservierung;
4. das Übermitteln von nicht wahrheitsgetreuen Angaben
über den Beherbergungsbetrieb und seine Einrichtung und Ausstattung;
5.
Komfortausstattung unter Qualitätsstandard 4.
Artikel 9
Verweisung
Für alle Punkte und Fragen, die in der
vorliegenden Ordnung nicht ausdrücklich erwähnt werden, wird auf die
Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches und die Verfügungen der
gültigen Gesetze des Sektors verwiesen.
Unterschrift des Mitglieds
Dr. Mila Bertoldi von der Rechtsabteilung von "Unione Commercio e
Turismo ed Attività di Servizio" in Trient hat bei der Abfassung der
vorliegenden Ordnung zur Autodisziplin und Regelung des Aufenthalts
mitgewirkt