Club Comfort Residences & Apartments

Ordnung zur Autodisziplin und Regelung des Aufenthalts

In Zusammenarbeit mit den Verbänden Unione Albergatori del Trentino, RESCASA Trentino, FAITA Trentino, Trentino Appartamenti, FIMAA Immobiliare, die der Unione Commercio Turismo e Attività di servizio / Verband für Handel, Tourismus und Dienstleistungstätigkeiten der Provinz Trento angehören und nachfolgend als "vorschlagende Verbände" bezeichnet werden, regt das APT (Azienda di Promozione Turistica) del Trentino die Schaffung eines neuen Produktclubs "Club Comfort - Residence & Appartamenti" an, dessen Subjekte die Beherbergungseinrichtungen in Form von Apartments sind.
Dieser Club hat folgende Zielsetzungen: die Verbesserung des Image, der Qualität und der Merkmale des Apartment-Angebots im Trentino; die Auszeichnung derjenigen Unternehmer, die den Markterfordernissen und der Befriedigung der Gäste die größte Aufmerksamkeit zuwenden; die Garantie der Qualität des Angebots und transparenter Preise entweder mit zusätzlichen Kosten oder "all inclusive".
Zur Verwirklichung und zum Erfolg dieser Initiative müssen die Clubmitglieder sich verpflichten, einheitliche Verhaltensmaßregeln zum Schutz dieses neuen Clubs zu respektieren.
Angesichts dieser Prämissen, die den wichtigsten Teil der Ordnung zur Autodisziplin und Regelung des Aufenthalts darstellen,

erklärt

der Unterzeichnete (…) Inhaber / Besitzer des Beherbergungsbetriebs ° Hotel, ° Aparthotel, ° Hotel Garnì, ° Hotelkomplex, ° Residence, ° Ferienhäuser und -wohnungen, ° Campingplatz, ° Zimmervermieter, ° Ferienapartments, genannt (…), mit Sitz in (…) (nachfolgend als "Mitglied" bezeichnet),
sich als Mitglied des "Club Comfort - Residence & Appartamenti", zu verpflichten, alle in der vorliegenden Ordnung zur Autodisziplin und Regelung des Aufenthalts (nachfolgend "Ordnung") enthaltenen Verhaltensmaßregeln zu respektieren und während der Zugehörigkeit zum Club deren volle Anwendung zu garantieren.

Artikel 1

Zur Realisierung und zum Erfolg des Clubs und des entsprechenden Werbekatalogs verpflichtet sich das Mitglied:
- dem APT und den vorschlagenden Verbänden wahrheitsgetreue Informationen über den Beherbergungsbetrieb und seine Ausstattung zu liefern;
- die absolute Transparenz der in den Preislisten für die bestimmten Perioden vorgesehenen Preise zu garantieren und eventuelle zusätzliche Kosten ausdrücklich zu erwähnen;
- die in den Preislisten angeführten Preise nicht zu überschreiten;
- die im Anmeldeformular zum Club eigens angeführte Komfortausstattung beizubehalten, um dem Gast einen angenehmen, qualitätsvollen Aufenthalt zu garantieren;
- den Qualitätsstandard des Betriebs zu verbessern, auch durch die Teilnahme an eigens organisierten Fortbildungskursen, Messen und/oder Tagungen dieses Sektors.









































































































































  

Artikel 2

Das Mitglied verpflichtet sich, bei den Beziehungen zu seinen Gästen die nachfolgenden Verhaltensmaßregeln und Vertragsklauseln zu beachten, vorbehaltlich der derzeit auf diesem Sektor gültigen Bestimmungen, durch die die Führung des jeweiligen Beherbergungsbetriebs geregelt wird.
2.a. Das Apartment gilt für den mit dem Gast vereinbarten Zeitraum als reserviert, sobald das Mitglied nach Erhalt der Anzahlung dem Gast eine schriftliche Bestätigung übermittelt hat. Wenn der Gast innerhalb von 7 Tagen nach der Vorbestellung keine Anzahlung leistet, so gilt die Reservierung als annulliert.
Der als Anzahlung geleistete Betrag darf 50% des für den Aufenthalt vereinbarten Preises nicht überschriten.
Das Miglied verpflichtet sich, die Anzahlung zurückzuerstatten, sofern der Gast die Reservierung mindestens 30 Tage vor dem für den Aufenthaltsbeginn vorgesehenen Zeitpunkt schriftlich kündigt. Bei einer Absage nach diesem Termin hat das Mitglied das Recht, die erhaltene Anzahlung zurückzubehalten.
2.b. Den Restbetrag für die vereinbarte Aufenthaltsperiode ist vom Gast bei der Ankunft zu entrichten.
Mit Ausnahme der Hotelbetriebe (Hotel, Garnì, Aparthotel, Hotelkomplex) und der Zimmervermieter ist das Mitglied ermächtigt, bei Übergabe des Apartments zur Deckung eventueller Schäden an den Räumen, den Möbeln und der Ausstattung (Haushaltsgeräte, Einrichtung, Wäsche usw.) eine Kaution zu verlangen, die 50% des für den Aufenthalt vereinbarten Preises nicht überschreiten darf.
Dieser Betrag ist dem Gast - nach einer Kontrolle der Räumlichkeiten und der Einrichtung seitens des Mitglieds - bei der Abreise zurückzuerstatten.
Das Apartment und die entsprechende Einrichtung - mit Ausnahme der Hotelbetriebe (Hotel, Garnì, Aparthotel, Hotelkomplex) und der Zimmervermieter - sind vom Gast am Ende des Aufenthalts sauber und im selben Zustand, in dem er sie vorgefunden hat, zurückzulassen. Anderenfalls gehen die Kosten für die Reinigung des Apartments und die eventuelle Reparatur von Schäden zu Lasten des Gastes und können somit direkt von der Kaution zurückbehalten werden.
Die Schlüssel sind vom Gast bei der Abreise zurückzuerstatten.
Das Mitglied kann - bei entsprechender vorheriger Benachrichtigung des Gastes - die Reparaturen von Schäden an den im Apartment installierten Anlagen durchführen lassen, sofern sie die Sicherheit des Bauwerks oder der darin anwesenden Personen gefährden.
2.c. Das Mitglied hat die Pflicht, den Gast bei seiner Ankunft gesetzgemäß und entsprechend den geltenden Gesetzesbestimmungen zu registrieren.
Das Apartment steht den Gästen am Anreisetag ab 17 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis spätenstens 10 Uhr verlassen werden, damit die Reinigung und die Übergabe an die nächsten Gäste vorgenommen werden können.
2.d. Die verspätete Übernahme des Apartments seitens des Gastes gibt diesem nicht das Recht, den Aufenthalt über den vereinbarten Termin hinaus zu verlängern oder für die nicht genossene Aufenthaltsperiode eine Rückerstattung der vereinbarten Kosten zu verlangen. Gleichermaßen hat der Gast bei einer vorzeitigen Abreise kein Recht auf eine Rückerstattung für die nicht genossenen Aufenthaltstage.
Ist für das Apartment eine Anzahlung geleistet worden, so muss das Mitglied das Apartment bis 10 Uhr am Tag nach dem vereinbarten Anreisetag verfügbar halten. Nach diesem Zeitpunkt kann er - falls der Gast ihm seine Verspätung nicht mitgeteilt hat - das Apartment an einen anderen Gast vermieten.
Die Reservierung ohne Anzahlung gilt bis 18 Uhr an dem für die Anreise vorgesehenen Tag, es sei denn, der Gast habe das Mitglied über die verspätete Ankunft informiert.

Artikel 3

Das Mitglied verpflichtet sich, dem Gast das Apartment in dem im Katalog beschriebenen Zustand zu übergeben, komplett möbliert, die Küche oder die Kochnische mit Geschirr und den notwendigen Haushaltsgeräten entsprechend den Angaben auf dem Anmeldeformular zum Club.
Das Mitglied verpflichtet sich, während des ganzen Jahres im Apartment eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Temperatur (um 20° C) und rund um die Uhr warmes Wasser zu garantieren.
In den Schlafzimmern müssen Decken und Kissen vorhanden sein, um den Bedürfnissen aller das Apartment bewohnenden Personen genügen zu können.
Die im Katalog angeführte Ausstattung und Einrichtung ist in dem in der Preisliste angeführten Apartmentpreis inbegriffen.
Abgesehen von der Pflicht der Hotelbetriebe (Hotel, Garnì, Aparthotel, Hotelkomplex) und der Zimmervermieter sind auch die anderen Mitglieder verpflichtet, die für die das Apartment bewohnenden Personen nötige Bett- und Badwäsche zur Verfügung zu stellen. Die bereitgestellte Bett- und Badwäsche ist im Wochenmietpreis des Apartments enthalten.
Das Mitglied verpflichtet sich außerdem, die im Anmeldeformular zum Club ausführlicher angegebene "Komfortausstattung" (bis zu einem Mindeststandard von 4 Punkten) im Preis inbegriffen zu liefern.
Von eventuellen Änderungen der Komfortausstattung sind umgehend der APT und die vorschlagenden Verbände zu informieren, damit die Daten aktualisiert werden können.

Artikel 4

Solange der Katalog gültig ist, darf das Mitglied keine Preise verlangen, die die in der Preisliste angeführten Kosten überschreiten.
Für die Hotelbetriebe (Hotel, Garnì, Aparthotel, Hotelkomplex), die Ferienhäuser und -wohnungen, die Zimmervermieter und die Campingplätze dürfen die in der Preisliste angeführten Preise in keinem Fall die Höchstpreise überschreiten, die in der dem Tourismusdienst der Provinz Trento übermittelten Tabelle angeführt worden sind.
Bei der Preisangabe müssen eventuelle zusätzliche Kosten oder die Formel "all inclusive" ausdrücklich angeführt werden.
Die angeführten Preise schließen folgende Leistungen ein: Kosten oder Miete für den vereinbarten Zeitraum; Strom; Gas; Heizung; warmes und kaltes Wasser; Wäsche; Aufenthaltssteuer; Müllabfuhrsteuer sowie weitere Leistungen und/oder Dienstleistungen, wie sie von den geltenden Bestimmungen für die Hotelbetriebe (Hotel, Garnì, Aparthotel, Hotelkomplex) und die Zimmervermieter vorgesehen sind.
Sofern es das Mitglied unterlässt, die Preisliste auf Anfrage des APT innerhalb des festgesetzten Termins zu aktualisieren, muss es die in der letzten Preisliste festgelegten Preise verlangen.
Bei der Reservierung ist mitzuteilen, für wie viele Personen das Apartment gebucht wird. Für jedes zusätzliche Bett - mit Ausnahme der in Hotels und von Zimmervermietern zur Verfügung gestellten Betten, die den in den entsprechenden Gesetzen enthaltenen Bestimmungen genügen müssen - kann das Mitglied einen Zuschlag fordern, der aber unter der Bettenquote liegen muss. Die Bettenquote errechnet man, indem man den Apartmentpreis durch die Anzahl der in der Preisliste angeführten Betten teilt. Auf Campingplätzen und in Ferienhäusern und -wohnungen ist kein zusätzliches Bett vorgesehen.

Artikel 5

Um eine periodische Veröffentlichung der mit den gültigen Preisen aktualisierten Preislisten und eventueller Sonderangebote für die verschiedenen Jahreszeiten zu ermöglichen, verpflichtet sich das Mitglied, dem APT und/oder dem vorschlagenden Verband innerhalb eines jeweils festgesetzten Termins die aktuelle, für eine bestimmte Periode gültige Preisliste zu übermitteln.
Wenn das Mitglied die Preise innerhalb des festgesetzten Termins nicht aktualisiert, so behält das APT sich das Recht vor, in der Preisliste die in der vorausgegangenen Preisliste angeführten Preise zu veröffentlichen.

Artikel 6

Der Unternehmer, der der vorliegenden Ordnung zur Autodisziplin beipflichtet, hat das Recht, in allen seinen Mitteilungen, Broschüren, Prospekten, Visitenkarten, Briefköpfen usw. das eigens vom APT für den Club ausgearbeitete Logo zu benutzen.
Das Logo des Clubs muss vom Mitglied innen oder außen an der Beherbergungseinrichtung (.... und/oder an anderen Stellen) angebracht werden.
Im Apartment und in einem allen zugänglichen Gemeinschaftsraum müssen außerdem die vorliegende Ordnung zur Autodisziplin sowie der vom APT oder dem Verband gelieferte Katalog und die für die laufende Saison gültige Preisliste ausgelegt werden.

Artikel 7

Alle Streitfragen, die zwischen den Clubmitgliedern und ihren Gästen hinsichtlich der unvollständigen Anwendung der vorliegenden Ordnung auftreten sollten, werden einer Garantiekommission unterbreitet, die zur Achtung der Ordnung zur Autodisziplin als Organ zur Selbstkontrolle gegründet worden ist.
Diese Kommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- einem Vertreter für die von Unternehmern (Hotelbetriebe, Aparthotels, Zimmervermieter, Ferienhäuser und -wohnungen) verwalteten Apartments;
- einem Vertreter der privaten Ferienapartments;
- einem Vertreter der anderen, dem Club angehörigen Kategorien;
- dem Generaldirektor des APT del Trentino oder einem von ihm delegierten Beamten;
- dem Direktor der Unione Commercio Turismo e Attività di Servizio der Provinz Trento oder einem von ihm delegierten Beamten.

Artikel 8

Unter Beibehaltung der Zuständigkeiten, die den von den Gesetzen des Sektors bestimmten Kontrollorganen übertragen worden sind, ist die Kommission befugt, über die Streitfragen zu entscheiden, die im Fall von Reklamationen der Gäste wegen Nichterfüllung der Bestimmungen der vorliegenden Ordnung seitens der Clubmitglieder erwachsen sollten.
Die entsprechend motivierte Reklamation ist per Einschreiben dem "Club Comfort - Residence & Appartamenti" c/o Azienda di Promozione Turistica del Trentino, Via Romagnosi 11, I-38100 TRENTO, zuzusenden, und zwar, um gültig zu sein, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts.
Die Kommission muss sich innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Reklamation zur Frage äußern, und die entsprechende Entscheidung ist dem betreffenden Mitglied schriftlich mitzuteilen.
Sollte die Kommission die Reklamation als berechtigt ansehen, so kann sie gegen die Mitglieder folgende Maßnahmen ergreifen: mündlicher Verweis, schriftlicher Verweis und Ausschluss.
Für einen Ausschluss aus dem Club entscheidet die Kommission im Fall von schweren Verstößen gegen die Bestimmungen der vorliegenden Ordnung.
Als schwere Verstöße, die zum Ausschluss aus dem Club führen, sind anzusehen:
1. die Nichteinhaltung der Merkmale, aufgrund derer das Miglied in den Club aufgenommen worden ist;
2. die Forderung von höheren Preisen als den in der Preisliste angeführten;
3. die Nichteinhaltung der Reservierung;
4. das Übermitteln von nicht wahrheitsgetreuen Angaben über den Beherbergungsbetrieb und seine Einrichtung und Ausstattung;
5. Komfortausstattung unter Qualitätsstandard 4.

Artikel 9

Verweisung
Für alle Punkte und Fragen, die in der vorliegenden Ordnung nicht ausdrücklich erwähnt werden, wird auf die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches und die Verfügungen der gültigen Gesetze des Sektors verwiesen.
Unterschrift des Mitglieds

Dr. Mila Bertoldi von der Rechtsabteilung von "Unione Commercio e Turismo ed Attività di Servizio" in Trient hat bei der Abfassung der vorliegenden Ordnung zur Autodisziplin und Regelung des Aufenthalts mitgewirkt

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